Skip to content Skip to footer

Hygienekonzept COVID19

Die Überarbeitung des Hygienekonzeptes aufgrund der Änderung dere CoronaSchutzVerordnung in der Fassung vom 20. August 2021 wird fortlaufend hier veröffentlicht.

Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19-Infektionen in den Pfarrheimen des Pastoralen Raumes Im Dortmunder Süden

Derzeit öffnen die Pfarrheime im Pastoralen Raum Im Dortmunder Süden wieder für interne und externe Gruppierungen. Ausgenommen sind Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter. Bis auf Weiteres können keine Vermietungen stattfinden.

Jede Veranstaltung ist im Büro des Pastoralverbundes anzumelden und es ist zwingend notwendig eine volljährige Person für die jeweilige Veranstaltung zu benennen, die für die Einhaltung der nachfolgenden Maßnahmen und Regeln zur Vermeidung einer möglichen Ansteckung mit COVID-19 Verantwortung übernimmt.

Organisatorisches

  • Für die Nutzung von Pfarrheimen durch Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Nutzer gilt: Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen, die Teilnahme an Veranstaltungen oder sonstigen Angeboten ist – bei generell empfohlener Einhaltung der AHA+L-Regeln – ohne weitere Auflagen möglich. Nur nicht Geimpfte oder Genesene müssen ab einer Inzidenz von 35 für Veranstaltungen und Angebote in Innenräumen einen Negativ-Schnelltest nachweisen, der höchstens 48 Stunden zurückliegt (§ 4 Abs. 2 Nr. 1).
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, wenn nur getestete oder immunisierte Personen anwesend sind. Auch am festen Sitz- oder Stehplatz kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 7). Ebenso besteht bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Teilnehmenden in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten keine Verpflichtung zum Tragen der Maske.
  • Werden die Pfarrheime für private Feiern angeboten oder vermietet, die mit Tanzen verbunden sind, kann auf das Tragen der Maske nur verzichtet werden, wenn der Zutritt nur immunisierten oder getesteten Personen erlaubt ist, wobei in diesem Fall ein PCR-Test und nicht bloß ein Negativ-Schnelltest erforderlich ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 6).
  • Die Rückverfolgbarkeit entfällt für alle Veranstaltungen.

Sanitäranlagen

  • Die Sanitäranlagen dürfen benutzt werden.
  • Die Sanitärräume sind einzeln zu betreten.

Küchenbenutzung

  • Die Küche darf nicht genutzt werden
  • Getränke dürfen nur in Flaschenform ausgegeben werden.
  • Gläser und Geschirr dürfen nicht genutzt werden.

Chorproben

  • Für Chöre und andere Gesangsgruppen gelten sowohl bei Proben, wie bei Aufführungen in Gottesdiensten und Konzerten die Mindestabstandsregel (1,5 m) und die Maskentragungspflicht. 
  • Allerdings kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, wenn alle Beteiligten geimpft oder genesen oder PCR-getestet sind. 

Datenschutzinformation COVID-19

Mit diesem Dokument möchten wir Sie gemäß § 15 KDG über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der heiligen Messe und Veranstaltungen der Gemeinden im PV Im Dortmunder Süden informieren.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Katholische Kirchengemeinde St. Patrokli Dortmund-Kirchhörde, vertreten durch den Kirchenvorstand.*

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Datenschutz haben, dann nehmen Sie bitte über datenschutz-kg@biehn-und-professionals.de Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten auf.

Zweck der Datenverarbeitung ist Ihr Schutz sowie der unserer MitarbeiterInnen und BesucherInnen vor der Ansteckung mit dem Virus, die Aufrechterhaltung des Gottesdienstbetriebs der Gemeinde St. Patrokli Dortmund-Kirchhörde und der Gemeinde St. Norbert Dortmund-Löttringhausen* und die Eindämmung der Ausbreitung in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der zuständigen Gesundheitsämter und des Robert Koch Institutes (RKI). Sie dient der Nachweisbarkeit von Infektionsketten im Falle einer Infektion einzelner Teilnehmer an der Messe.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die rechtliche Vorgabe gem. § 6 Abs. 1 lit. d KDG i.V.m. § 3 CoronaSchVO NRW.

Im Falle einer behördlichen Anweisung werden die Daten nach § 11 Abs. 2 lit. i KDG i.V.m. § 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das örtlich zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nicht.

Die Daten werden nach Erhebung im Rahmen der von Ihnen besuchten Messe für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Im Zeitraum der Speicherung sind die Daten selbstverständlich für dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 17 bis 24 KDG die Rechte auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden, personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsicht zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das KDG oder andere Datenschutzvorschriften verstößt.

Zuständige Datenschutzaufsicht für das Erzbistum Paderborn ist das

Katholische Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 144
44309 Dortmund
Telefon: 0231 1389850
E-Mail: info@kdsz.de
www.katholisches-datenschutzzentrum.de

* gleichlautende Datenschutzverordnung für alle 5 Pfarreien des PV,
d.h. je nach Gottesdienstort bzw. Standort des Gemeindehauses/Pfarrheims ist eine der 5 Kirchengemeinden verantwortlich:

  • Kath. Kirchengemeinde St. Clemens Dortmund-Hombruch,
  • Kath. Kirchengemeinde St. Patrokli Dortmund-Kirchhörde,
  • Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus Xaverius Dortmund-Barop,
  • Kath. Kirchengemeinde Heilige Familie Dortmund-Brünninghausen oder
  • Kath. Kirchengemeinde Maria Königin,

jeweils vertreten durch den Kirchenvorstand.