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Zum 30. Mai trat eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft, die u.a. die verpflichtende Erfassung aller Teilnehmenden an Gottesdiensten regelt.

Konkret bedeutet das:
Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen (Abstandsregeln etc.) sind ab dem kommenden Samstag vor Pfingsten (30. Mai 2020) alle während eines Gottesdienstes anwesenden Personen zwingend mit deren Einverständnis schriftlich zu erfassen (Vor-, Zuname, Adresse, Telefonnummer). Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern. Sie müssen für einen Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt werden. Danach sind sie vollständig zu vernichten.

Diese Verpflichtung gilt auch für Sitzungen von Gremien etc. (§ 13 Abs. 3 i.V. m § 2a Abs. 1 CoronaSchVO NW). 
Entsprechende Rückfragen des Katholischen Büros Düsseldorf bei der Landesregierung kommen zu dem Ergebnis, dass die Verordnung keine pielräume/Einzelfallentscheidun-gen zulässt.

Konkret:

1. Wer die Angaben verweigert, kann nicht an einem Gottesdienst teilnehmen.
2. Eine Datenangabe durch Beleg (Ausweis) ist nicht notwendig.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes müssen gewährleistet sein. Wir empfehlen ein Verfahren, in dem die am Gottesdienst Teilnehmenden einen im Voraus ausgefüllten Zettel mit den oben genannten Angaben zum Gottesdienst mitbringen und dort in einen verschlossenen Behälter einwerfen können.
4. Diese Neuregelung gilt nicht für Freiluftgottesdienste

 

„Bitte bringen Sie künftig einen im Voraus ausgefüllten Zettel zum Gottesdienst mit, um Wartezeiten an den Eingänge zu vermeiden.“

Um den Zugang zu den Plätzen in unseren Gottesdiensten zügig und sicher zu ermöglichen, werden diese vom Ordnungsdienst zugewiesen. Bitte setzen Sie sich in den Kirchen nur an die markierten Plätze und folgen den Anordnungen der Ordner!  Bitte achten Sie unbedingt auf diese Hinweise.

Bitte halten Sie auch beim Betreten und Verlassen der Kirche die vorgeschriebenen Abstände ein. 

Die Datenschutzverordnung COVID 19 hängt im Eingangsbereich der Kirchen aus und ist ebenfalls hier hinterlegt.

Einen Vordruck für Ihre Kontaktdatenerfassung können Sie sich hier ausdrucken: