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Nach Änderung der Coronaschutz-Verordnung gilt ab 17. Dezember 2021 Maskenpflicht für alle Gottesdienste, sowohl an den Plätzen als auch während des Singen.

Frauen und Männer können ohne Maske sprechen bzw. singen zur Ausübung eines liturgischen Dienstes oder als Chorsänger/in.