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Die generelle Empfehlung, die sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske)
möglichst umfassend in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich zu beachten (vgl.
§ 2 Abs. 1 CoronaSchVO NRW), gilt fort.

Auf folgende Grundregeln, die bis auf weiteres für die Feier von Gottesdiensten getroffen wurden, möchten wir besonders hinweisen:

  1. Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen. Es wird empfohlen, Ab-
    stände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, einzuhalten.
  2. Gemäß den staatlichen Regelungen entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Das Tragen einer Schutzmaske wird insbesondere empfohlen beim Gemeindegesang und in Situationen, in denen Abstände zwischen Personen nicht eingehalten werden können, die nicht zu einem Haushalt gehören.
  3. Beim Friedensgruß wird empfohlen, weiterhin auf Körperkontakt zu verzichten und alternative Formen fortzuführen.