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Dienstanweisung des Generalvikars an das Pastorale Personal

Die weitere Verbreitung des Coronavirus verändert derzeit das gesamte Leben, auch das kirchliche Leben im Erzbistum Paderborn. Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus, hat das Erzbistum folgende Regelung erlassen, welche zunächst bis einschließlich 19. April 2020 gilt.

Im folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte.

Gottesdienste und Veranstaltungen

Bis auf weiteres sind alle öffentlichen Veranstaltungen abzusagen. Dies betrifft in besonderer Weise öffentliche Gottesdienste, Tagungen, kirchliche Fortbildungsangebote, öffentliche Gremiensitzungen, Wallfahrten und sonstige Fahrten.

Die Kirchengebäude bleiben in dieser Zeit als Orte des persönlichen Gebetes geöffnet.

Beerdigungen und Seelenämter

Beerdigungen dürfen  aktuell ausschließlich im kleinsten Kreis direkt am Grab stattfinden. Diese besondere Situation bringt es auch mit sich, dass Wortgottesdienste in Friedhofskapellen bzw. das Requiem in Kirchen und Kapellen nicht möglich sind. Trotz dieser Begleitumstände bitten wir Sie, auf ein würdiges Begräbnis zu achten. Ein Requiem (Seelenamt) kann zu einem späteren Zeitpunkt angepasst gefeiert werden.

Erstkommunion

Die Feier der Ersten Heiligen Kommunion muss aufgrund der Gesamtsituation zunächst bis in die zweite Jahreshälfte verschoben werden. Dies betrifft auch sämtliche Firmfeiern im Erzbistum Paderborn.

Beichte und Krankensakramente

Das Sakrament der Versöhnung bzw. Beichtgespräche sind weiterhin unter der Berücksichtigung der notwendigen Hygienemaßnahmen möglich. Bitte einen Priester kontaktieren.

Die Spendung der Krankenkommunion an einzelne Gläubige, des Bußsakramentes und der Krankensalbung ist auf Wunsch möglich.

Taufen und Trauungen

Trauungen und Taufen können nicht in einer öffentlichen Feier begangen werden. Wird dennoch der Wunsch geäußert, aus triftigen Gründen diese Sakramente nicht verschieben zu können, kann die Feier leider nur im kleinsten Kreis (bei der Taufe Eltern und Paten, bei einer Trauung das Brautpaar und zwei Trauzeugen) stattfinden.