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Für alle Veranstaltungen in unseren Pfarrheimen und Gemeindehäusern gilt die 3G-Regel. Bei der Zugangskontrolle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (Impfbescheinigung oder -zertifikat und Personalausweis, Genesenennachweis oder Covid-Test)

Die Kontaktnachverfolgung entfällt.